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Statusabfrage hoheitlicher Dokumente


Leistungsbeschreibung

Der Bearbeitungsstatus eines hoheitlichen Dokumentes kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das hoheitliche Dokument beantragt wurde.

Es werden keine Unterlagen benötigt. Sie benötigen lediglich die Seriennummer des Dokumentes diese finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt. 

Gebühr: EUR 0,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.