Statusabfrage hoheitlicher Dokumente


Leistungsbeschreibung


Der Bearbeitungsstatus eines hoheitlichen Dokumentes kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das hoheitliche Dokument beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt. Sie benötigen lediglich die Seriennummer des Dokumentes diese finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt. 

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: EUR 0,00

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt

  • Bürgercenter Sarstedt