Privater E-Ladeplatz auf öffentlichem Grund beantragen
Privater E-Ladeplatz auf öffentlichem Grund beantragen
Benutzung öffentlicher Verkehrsfläche für das Einbauen einer E-Ladestelle mit privater Nutzung.
Zuständige Stelle
Stadt Sarstedt, Bauamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Planungsunterlagen
- Lageplan - Skizze
- Fahrzeugschein in Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen folgende Kosten;
- Verwaltungsgebühr gemäß §§ 1,5,9,11 und 13 des Nds.Verwaltungskostengesetz in Höhe von 25,00 €
- Sondernutzungsgebühr gemäß § 9 der Sondernutzungssatzung i.V.m §1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Sarstedt jährlich in Höhe von 120,00 €.
- Die kompletten Kosten für den Einbau und den Abbau der Ladesäule.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3, Straße und Verkehr