Lagerung, Baubuden, Material etc. (Sondernutzung)
Lagerung, Baubuden, Material etc. (Sondernutzung)
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 46 Abs.1 Nr.8 i.V.m. § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung von Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten, Lagerung von Baustoffen und Bauschutt – Sondernutzung
Zuständige Stelle
Stadt Sarstedt, Bauamt
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Gemäß der Gebührensatzung vom 30.03.2000 entstehen folgende Kosten;
Die Gebühr je m² genutzter öffentlicher Fläche für Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten, Lagerung von Baustoffen und Bauschutt.
- Täglich 3,00 € / je /m²
- Wöchentlich 5,00 € / je / m²
- Monatlich 20,00 € / je / m²
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen