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Lagerung, Baubuden, Material etc. (Sondernutzung)


Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 46 Abs.1 Nr.8 i.V.m. § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Aufstellung von Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten, Lagerung von Baustoffen und Bauschutt – Sondernutzung 

Stadt Sarstedt, Bauamt

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. 

Gemäß der Gebührensatzung vom 30.03.2000 entstehen folgende Kosten;

Die Gebühr je m² genutzter öffentlicher Fläche für Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten, Lagerung von Baustoffen und Bauschutt.

  1. Täglich 3,00 € / je /m²
  2. Wöchentlich 5,00 € / je / m²
  3. Monatlich 20,00 € / je / m²

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen