Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe
Die Ausnahmegenehmigung gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneut beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr Handwerksgenehmigung je Fahrzeug / pro Jahr 160,00 €
- Jedes weitere Fahrzeug / pro Jahr 80,00 €
Rechtsgrundlage
- Die Ausnahmegenehmigung ist auf Fälle beschränkt, in denen
- der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeugen, Materialien, oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist
- das Abstellen des Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
- Andere dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden.
- Auf Gehwegen muss stets eine Durchgangsbreite von mindestens 1,5 Metern verbleiben.
- Die Benutzung von Fußgängerbereichen ist auf die für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie auf Notfälle zu beschränken.
- Parkplätze, die für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde reserviert sind, dürfen auf keinen Fall benutzt werden.
- Während des Parkens ist der Parkausweis und zusätzlich ein schriftlicher Hinweis, wo gerade gearbeitet wird, stets gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.