Ausnahmegenehmigung Parker Anwohner/Geschäfte
Ausnahmegenehmigung Parker Anwohner/Geschäfte
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung im Gebiet der Stadt Sarstedt und zwar in folgenden Straßen:
Holztorstraße, Venedig, Brickelweg, Bleekstraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Eulenstraße, Lappenberg, Vor der Kirche, Im Sacke, Neustadt, Kleistraße, Weberstraße und Burgstraße
ohne die Parkscheibe auszulegen sowie ohne Beachtung der Höchstparkdauer zu parken, soweit Parkraum zur Verfügung steht.
Des Weiteren kann –soweit Parkraum zur Verfügung steht- der Bürgermeister-Meckeler-Platz sowie der Parkplatz Weberstraße genutzt werden, ohne dass Gebühren zu entrichten sind.
Die Behindertenparkplätze und E-Ladeplätze sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zuständige Stelle
Stadt Sarstedt, Bauamt
Voraussetzungen
Kopie des Fahrzeugscheins
Welche Gebühren fallen an?
120€ im Jahr
Welche Fristen muss ich beachten?
Zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme