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Ausnahmegenehmigung Parker Anwohner/Geschäfte


Leistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigung im Gebiet der Stadt Sarstedt und zwar in folgenden Straßen:

Holztorstraße, Venedig, Brickelweg, Bleekstraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Eulenstraße, Lappenberg, Vor der Kirche, Im Sacke, Neustadt, Kleistraße, Weberstraße und Burgstraße

 

ohne die Parkscheibe auszulegen sowie ohne Beachtung der Höchstparkdauer zu parken, soweit Parkraum zur Verfügung steht.

Des Weiteren kann –soweit Parkraum zur Verfügung steht- der Bürgermeister-Meckeler-Platz sowie der Parkplatz Weberstraße genutzt werden, ohne dass Gebühren zu entrichten sind.

Die Behindertenparkplätze und E-Ladeplätze sind von dieser Regelung ausgenommen.

Stadt Sarstedt, Bauamt

Kopie des Fahrzeugscheins

Zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme