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Gerüststellung im öffentlichen Raum


Leistungsbeschreibung

Antrag auf Gerüststellung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund und verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 und §46 Abs.1, Nr.8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Stadt Sarstedt, Bauamt

Die Genehmigung ist kostenpflichtig.  Gemäß der Gebührensatzung entstehen folgende Kosten;

Die Gebühr  je m² beanspruchter öffentlicher Fläche beträgt 5,00 € wöchentlich

Verwaltungsgebühr 25,00 €

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen

Die Arbeitsstelle wird unter Beachtung der Vorschriften des § 43, der VwV zu § 43 StVO und der „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) eingerichtet und abgesichert. Die Absperrung und Kennzeichnung wird regelmäßig überprüft, nach Beendigung der Maßnahme abgebaut und der ursprüngliche, verkehrsrechtliche Zustand wieder hergestellt, soweit nichts anderes bestimmt wird. Der Antragsteller stellt die anordnende Behörde von allen Ansprüchen frei, die auf die gestattete Benutzung des Verkehrsraumes zurückzuführen sind. Für alle Personen- und Sachschäden, die infolge der Absperrung und Kennzeichnung entstehen, haftet der Antragsteller im vollen Umfang.   Es ist bekannt, dass die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen der Genehmigung der zuständigen Behörde voraussetzt. Ferner kann die zuständige Behörde bei festgestellten Verstößen gegen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ein Bußgeldverfahren einleiten, bzw. die Arbeiten an der Arbeitsstelle bis auf weiteres einstellen und / oder im Maßnahmen ein Bußgeldverfahren, zu Lasten des Antragstellers, eine Firma mit ordnungsgemäßen Absicherung der Arbeitsstelle beauftragen.