Gerüststellung im öffentlichen Raum
Gerüststellung im öffentlichen Raum
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Gerüststellung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund und verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 und §46 Abs.1, Nr.8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zuständige Stelle
Stadt Sarstedt, Bauamt
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Gemäß der Gebührensatzung entstehen folgende Kosten;
Die Gebühr je m² beanspruchter öffentlicher Fläche beträgt 5,00 € wöchentlich
Verwaltungsgebühr 25,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen
Rechtsgrundlage
Die Arbeitsstelle wird unter Beachtung der Vorschriften des § 43, der VwV zu § 43 StVO und der „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) eingerichtet und abgesichert. Die Absperrung und Kennzeichnung wird regelmäßig überprüft, nach Beendigung der Maßnahme abgebaut und der ursprüngliche, verkehrsrechtliche Zustand wieder hergestellt, soweit nichts anderes bestimmt wird. Der Antragsteller stellt die anordnende Behörde von allen Ansprüchen frei, die auf die gestattete Benutzung des Verkehrsraumes zurückzuführen sind. Für alle Personen- und Sachschäden, die infolge der Absperrung und Kennzeichnung entstehen, haftet der Antragsteller im vollen Umfang. Es ist bekannt, dass die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen der Genehmigung der zuständigen Behörde voraussetzt. Ferner kann die zuständige Behörde bei festgestellten Verstößen gegen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ein Bußgeldverfahren einleiten, bzw. die Arbeiten an der Arbeitsstelle bis auf weiteres einstellen und / oder im Maßnahmen ein Bußgeldverfahren, zu Lasten des Antragstellers, eine Firma mit ordnungsgemäßen Absicherung der Arbeitsstelle beauftragen.