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Parken im Halteverbot


Zur Durchführung von Handwerksarbeiten mit unzureichenden Möglichkeiten zum Parken.

 

Stadt Sarstedt, Bauamt

  1. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen
  2. Es wird um vollständiges Ausfüllen gebeten, da der Antrag ansonsten nicht bearbeitet werden kann.

Für diese Ausnahme entsthen Gebühren gemäß §§1 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der geltenden Fassung in Höhe von 25 € je Fahrzeug

14 Tage vor Beginn der Maßnahme

Fachbereich 3