Parken im Halteverbot
Parken im Halteverbot
Zur Durchführung von Handwerksarbeiten mit unzureichenden Möglichkeiten zum Parken.
Zuständige Stelle
Stadt Sarstedt, Bauamt
Voraussetzungen
- Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus einzureichen
- Es wird um vollständiges Ausfüllen gebeten, da der Antrag ansonsten nicht bearbeitet werden kann.
Welche Gebühren fallen an?
Für diese Ausnahme entsthen Gebühren gemäß §§1 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der geltenden Fassung in Höhe von 25 € je Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
14 Tage vor Beginn der Maßnahme
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3